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BGH, 11.06.1953 - 4 StR 130/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.04.1953 - 3 StR 894/52
Übersichtliche Straßenkreuzung - Überholmanöver - Plötzliche Richtungsänderung - …
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 130/53
Auf ein so vorschriftswidriges und unbedachtes Verhalten mußte er sich nicht einstellen (BGH NJW 1952, 35 und die zum Abdruck bestimmte Entscheidung vom 23. April 1953 3 StR 894/52). - BGH, 18.10.1951 - 4 StR 534/51
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 130/53
Auf ein so vorschriftswidriges und unbedachtes Verhalten mußte er sich nicht einstellen (BGH NJW 1952, 35 und die zum Abdruck bestimmte Entscheidung vom 23. April 1953 3 StR 894/52). - BGH, 02.10.1951 - 1 StR 429/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 130/53
Abgesehen davon, daß auf einer Überschreitung der dort vorgesehenen Frist das Urteil nicht beruhen kann (vgl. BGH vom 2. Oktober 1951, 1 StR 429/51), ist der Vorwurf der Revision auch sachlich nicht berechtigt. - RG, 21.10.1939 - VI 54/39
Auszug aus BGH, 11.06.1953 - 4 StR 130/53
Es kommt aber nicht so sehr auf die Entfernung von der Stelle der beabsichtigten Richtungsänderung als vielmehr auf die Länge der Zeit an, die unter Berücksichtigung der Fahrgeschwindigkeit der nachfolgenden Fahrzeuge zwischen dem Abwinken und dem Abbiegen liegt (RGZ 162, 5); denn der nachfolgende Fahrer soll rechtzeitig auf die bevorstehende Änderung der Fahrtrichtung hingewiesen werden, damit er in Ruhe und ohne erschreckt zu werden seinerseits die notwendigen Maßnahmen treffen kann.
- BGH, 17.11.1955 - 4 StR 410/55
Rechtsmittel
Auf ein so verkehrswidriges, unüberlegtes Verhalten des Lastkraftwagenführers brauchte sie sich nicht einzustellen (BGHSt 4, 182; NJW 1952, 35 Nr. 24; VRS 7, 110; 4 StR 130/53 vom 11. Juni 1953). - BGH, 16.02.1955 - VI ZR 277/53
Haftungsverteilung bei Kollision zweier Motorräder beim Linksabbiegen
Von grösserer Bedeutung ist vielmehr die Zeitspanne, die bei Berücksichtigung der von den beteiligten Fahrzeugen eingehaltenen Geschwindigkeiten zwischen der Zeichengebung und dem Einbiegen lag (vgl. Urteil BGH vom 11. Juni 1953 - 4 StR 130/53 - VRS 5, 536 Nr. 283 und Müller, Strassenverkehrsrecht, 18. Aufl. § 11 StVO Anm. 8).